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Rechtliche Grundlagen


Gefährdungsbeurteilung ab dem ersten Beschäftigten: Auch Minijobber, Aushilfen und Praktikanten zählen
Eine Mindestzahl an Beschäftigten kennt das Gesetz nicht. Auch Minijobber, Aushilfen und Praktikanten gehören in die Gefährdungsbeurteilung.
Thony Maufay
vor 2 Stunden5 Min. Lesezeit
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