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Kostenlose Gefährdungsbeurteilung-Vorlage im PDF-Format

Foto von Thony Maufay

Verfasst von: Thony Maufay, Experte für Arbeitssicherheit – Gründer von Einfache Gefährdungsbeurteilung.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2026

Am Seitenende finden Sie eine leere Gefährdungsbeurteilung-Vorlage als PDF zum Download. Diese Gefährdungsbeurteilung besteht aus sechs getrennten Teilen auf 10 ausdruckbaren Seiten, darunter: eine Seite mit den wichtigsten Unternehmensinformationen, eine Übersicht zur im Dokument verwendeten Methode der Gefährdungsbeurteilung, eine Tabelle zur Bewertung der Gefährdungen sowie eine Tabelle zur Maßnahmenplanung im Rahmen der Prävention (Korrekturmaßnahmen). Mit diesem auszufüllenden PDF können Sie alle Gefährdungen erfassen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen beeinträchtigen können, diese bewerten und anschließend die erforderlichen Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch und personenbezogen) in einem Maßnahmenplan festlegen. Ziel ist es, die Gefährdungen in Ihrem Betrieb vollständig zu ermitteln und zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen und deren Umsetzung zu planen (idealerweise im kommenden Jahr). Diese Vorgehensweise dient dazu, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten – wie es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) insbesondere in § 3 (Grundpflichten des Arbeitgebers) und § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) vorsieht.

PDF-Viewer unserer Gefährdungsbeurteilung – kostenloser Download am Seitenende.

Warum unsere kostenlose Gefährdungsbeurteilung als PDF herunterladen?

Dieses Muster einer Gefährdungsbeurteilung im PDF-Format beantwortet die wiederkehrenden Fragen von Unternehmern (oder ihrer Verwaltung bzw. Personalabteilung), wenn sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen müssen:

  • Wie sieht eine Gefährdungsbeurteilung aus?

  • Was muss eine Gefährdungsbeurteilung enthalten?

  • Wie füllt man eine Gefährdungsbeurteilung aus?

Um diese Fragen zu beantworten, stellen wir Ihnen eine kostenlose, leere Gefährdungsbeurteilung-Vorlage im PDF-Format zur Verfügung, druckbereit und am Seitenende herunterladbar. Damit Sie das Dokument leichter ausfüllen können, haben wir außerdem ein Beispiel integriert: das Risiko einer Coronavirus-Infektion (eine Bewertung, die den aktuellen Gesundheitskontext berücksichtigt, also nach der Pandemie). Dieses für alle verständliche Beispiel macht die Nutzung der Vorlage intuitiver und erleichtert das Verständnis der Vorgehensweise: Gefährdungen identifizieren, anschließend bewerten, passende Schutzmaßnahmen auswählen und schließlich den Maßnahmenplan erstellen.

Inhalt dieser Gefährdungsbeurteilung als PDF: Rubriken und Seiten

Die Rubriken und Seiten dieser Gefährdungsbeurteilung im PDF-Format sind dieselben wie in unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen nach Branche/Beruf sowie in unseren maßgeschneiderten Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen:

_ Ein Titelblatt, das nach dem Ausdrucken die Vorderseite Ihrer Gefährdungsbeurteilung bildet.

_ Ein Deckblatt, das die Unternehmensinformationen sowie Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bündelt (Versionsnummer, Erstellungsdatum, Kontext der Erstellung usw.).

_ Eine Seite zur Darstellung der Methode der Gefährdungsbeurteilung, die Sie zur Bewertung jedes einzelnen Risikos verwenden können.

_ Ein Abschnitt zur Gefährdungsbeurteilung (auf 4 Seiten für den Ausdruck im A4-Format): eine große Tabelle, in der die Gefährdungen und die entsprechenden Risiken sowie die möglichen Schutzmaßnahmen aufgeführt werden.

_ Ein Abschnitt zur Maßnahmenplanung (auf 2 Seiten für den Ausdruck im A4-Format): ein Planungsraster, mit dem Sie Ihren Maßnahmenplan erstellen können, indem Sie die Umsetzungstermine der ausgewählten Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch und personenbezogen) festlegen.

HINWEIS: Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie das Ergebnis ihrer Wirksamkeitsüberprüfung dokumentiert werden (§ 6 ArbSchG). Umfang und Detailgrad der Dokumentation richten sich nach Art der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten.

Rubrik „Gefährdungsbeurteilung“: Inhalt und praktische Anleitung zum Ausfüllen

In dieser Vorlage der Gefährdungsbeurteilung enthält die Rubrik „Gefährdungsbeurteilung“ 13 Spalten mit unterschiedlichen Angaben zum Ausfüllen. Die erwarteten Informationen in den einzelnen Spalten sind u. a. die folgenden:

Die „Arbeitsbereiche / Tätigkeitsbereiche“: Arbeitsbereiche sind sinnvolle Zusammenfassungen von Arbeitsplätzen, Tätigkeiten, Aufgaben oder Zonen im Unternehmen, in denen Beschäftigte ähnlichen Gefährdungen ausgesetzt sind. In Deutschland verlangt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass die Arbeitsbedingungen beurteilt werden (Gefährdungsbeurteilung, insbesondere § 5). Dafür ist es in der Praxis notwendig, die Tätigkeiten bzw. Arbeitsbereiche klar abzugrenzen. Sich hierfür Zeit zu nehmen ist wichtig: Die Bewertung wird kürzer und übersichtlicher, man erkennt schneller, welche Beschäftigten welchen Gefährdungen ausgesetzt sind, und man vermeidet unnötige Wiederholungen (gleiche Gefährdungen, gleiche Risiken und/oder gleiche Schutzmaßnahmen an mehreren Stellen).

Die „Gefährdungsarten“ (Risikogruppen): Das sind übergeordnete Kategorien, zu denen Ihre Gefährdungen gehören. Typische Gruppen sind z. B. physikalische Gefährdungen (z. B. Hitze/Kälte, Lärm, manuelle Handhabung), chemische Gefährdungen (z. B. Einatmen von Stäuben/Rauch, Hautkontakt mit Flüssigkeiten, Einatmen von Aerosolen), biologische Gefährdungen (z. B. Stich-/Bissverletzungen, Allergene), psychische Belastungen (z. B. emotionale Belastung im Kundenkontakt), Verkehrsgefährdungen (z. B. Unfälle im Straßenverkehr mit Dienstfahrten) sowie Brand-/Explosionsgefährdungen (im eigenen Betrieb oder beim Kunden bei Außeneinsätzen). Manche Akteure nutzen zusätzliche Kategorien, die letztlich Unterkategorien darstellen – z. B. ionisierende Strahlung (Röntgen im medizinischen Bereich) als Unterkategorie physikalischer Gefährdungen.

 

Die „Gefährdungsquelle“ (Gefahrquelle): Damit ist das gemeint, was die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen kann. Beispiele: Absturz aus der Höhe, Arbeiten in Zwangshaltungen, Einatmen von Stäuben usw.

Wichtig: „Gefährdung/Gefahr“ und „Risiko“ nicht verwechseln.

Diese beiden Begriffe haben unterschiedliche Bedeutungen:

Die Gefährdung (Gefahr) ist der identifizierte sicherheitsrelevante Faktor (z. B. Lärm in einer Werkstatt). Das Risiko bzw. die Schadensfolge beschreibt die möglichen Auswirkungen auf die Person (z. B. Hörschäden bis hin zur Schwerhörigkeit).
 

 

Warum?: Erläutern Sie, warum die identifizierte Gefährdung ein oder mehrere Risiken (mögliche Schadensfolgen) für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten darstellt. In den meisten Fällen beschreibt man dazu die Tätigkeit, das Arbeitsmittel/ die Maschine oder die Arbeitssituation, die betroffen ist, sowie die möglichen Unfall- bzw. Expositionsszenarien, die daraus entstehen können.

Wann?: Erklären Sie, bei welchen Gelegenheiten Beschäftigte dieser Gefährdung besonders ausgesetzt sind. Je nach Gefährdung und Unternehmen sind mehrere Fälle möglich: z. B. ein bestimmter Zeitraum im Jahr (etwa bei Saisonkräften, die weniger sensibilisiert sind) oder die Nichteinhaltung interner Sicherheitsregeln (z. B. Nichttragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Nichtnutzung vorhandener technischer/kollektiver Schutzmaßnahmen).

Mögliche Risiken (Schadensfolgen): Beschreiben Sie die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit, die diese Gefährdung verursachen kann. Zur besseren Struktur empfiehlt es sich, kurzfristige Folgen (akute Exposition, z. B. durch ein Ereignis) und langfristige Folgen (chronische Exposition durch wiederholte Belastung) zu unterscheiden. Falls zutreffend, nennen Sie die entsprechende Berufskrankheit (BK) und die betroffenen Körperbereiche und beschreiben Sie die gesundheitlichen Folgen (Schmerzen, vorübergehende oder dauerhafte Einschränkungen, irreversible Schäden).

 

Eintrittswahrscheinlichkeit: Wahrscheinlichkeit, im Arbeitsalltag mit dieser Gefährdung konfrontiert zu werden. Die Bewertungsmethode sieht vier Möglichkeiten vor: sehr wahrscheinlich, wahrscheinlich, möglich, nahezu ausgeschlossen. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen ist die Eintrittswahrscheinlichkeit als Mehrfachauswahl hinterlegt, was spätere Aktualisierungen erleichtert.)

Exposition: Durchschnittliche Häufigkeit, mit der Beschäftigte dieser Gefährdung ausgesetzt sind (Schätzung). Die Bewertungsmethode sieht vier Möglichkeiten vor: einmal pro Tag, einmal pro Woche, einmal pro Monat, einmal pro Jahr. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen ist die Exposition als Mehrfachauswahl hinterlegt, was spätere Aktualisierungen erleichtert.)

Schwere: Schwerste mögliche Folge, die durch diese Gefährdung entstehen kann. Die Bewertungsmethode sieht vier Möglichkeiten vor: ohne Arbeitsunfähigkeit, mit Arbeitsunfähigkeit, irreversible Folgen, Tod. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen ist die Schwere als Mehrfachauswahl hinterlegt, was spätere Aktualisierungen erleichtert.)

Bestehende Beherrschung: Wie gut ist diese Gefährdung in Ihrem Unternehmen derzeit beherrscht? Die Bewertungsmethode sieht vier Möglichkeiten vor: keine Beherrschung, teilweise beherrscht, beherrscht, gut beherrscht. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen ist dieser Punkt als Mehrfachauswahl hinterlegt, was spätere Aktualisierungen erleichtert.)

Kritikalitätsindex: Ein Wert, der von der zuvor gewählten Eintrittswahrscheinlichkeit, Exposition, Schwere und bestehenden Beherrschung abhängt. Zur Berechnung folgt man der Bewertungsmatrix, die auf der Seite „Darstellung der Methode der Gefährdungsbeurteilung“ beschrieben ist. Der Kritikalitätsindex zeigt, wie kritisch die Gefährdung ist: Je höher der Wert, desto dringlicher sind Maßnahmen. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen wird der Index automatisch berechnet. In diesem PDF müssen Sie ihn manuell bestimmen.)

Risikostufe: Vier Stufen, die zusätzlich anzeigen, wie notwendig eine Intervention ist. Abhängig vom Kritikalitätsindex kann die Risikostufe sein: sehr bedenklich, bedenklich, wenig bedenklich, derzeit akzeptabel. Bei „sehr bedenklich“ oder „bedenklich“ sind Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Bei „wenig bedenklich“ oder „derzeit akzeptabel“ ist die Gefährdung nicht prioritär und kann später bearbeitet werden. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen wird die Risikostufe automatisch angezeigt. In diesem PDF müssen Sie sie anhand der Bewertungsmethode festlegen.)

Maßnahmen zur Risikominderung: Das sind die Präventions- und Schutzmaßnahmen, mit denen man sich gegen diese Gefährdung schützt. In Anlehnung an die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes empfiehlt es sich, Maßnahmen in einer klaren Reihenfolge zu erfassen: zuerst vermeiden/ersetzen (Gefährdung eliminieren), dann an der Quelle bekämpfen, anschließend technische und organisatorische Maßnahmen (kollektiver Schutz) und erst danach personenbezogene Maßnahmen wie PSA. Abschließend sollten Sie die Unterweisung/Information der Beschäftigten zu den Risiken und Schutzmaßnahmen festhalten.

Rubrik „Präventionsmaßnahmen“: Inhalt und praktische Anleitung zum Ausfüllen

Der Teil „Präventionsmaßnahmen“ dieser Gefährdungsbeurteilung im PDF-Format enthält 6 Spalten, von denen nur 5 auszufüllen sind (die erste ist eine reine Nummerierung). Hier sind die fünf Spaltenüberschriften im Detail – und wie Sie sie ausfüllen.

„Gemäß der aktuellen Einstufung: Gefährdung Nr. …“: Diese erste Spalte ist eine einfache Nummerierung von 1 bis 100 (da Sie in dieser Vorlage bis zu 100 verschiedene Gefährdungen erfassen können). Wir haben bewusst eine Grenze gesetzt. Als Kleinstunternehmen oder KMU sollten Sie – wenn Ihre Arbeitsbereiche sinnvoll gewählt und Ihre Gefährdungen sauber definiert sind (z. B. indem Sie Arbeitssituationen mit identischen Schutzmaßnahmen zusammenfassen) – in der Regel nicht annähernd so viele Zeilen benötigen. Wenn doch, empfehlen wir, die Arbeitsbereiche oder Gefährdungen neu zu strukturieren: Zu viele Wiederholungen machen das Dokument schwer verständlich und später unnötig aufwendig zu aktualisieren.

„Entspricht der Gefährdung: …“: In dieser zweiten Spalte tragen Sie die Bezeichnung der jeweiligen Gefährdung ein. Die Gefährdung, die ganz oben in der Tabelle steht, ist diejenige mit dem höchsten Kritikalitätsindex – also die dringlichste aus Sicht von Sicherheit und Gesundheit. Logischerweise sollten im Maßnahmenplan dafür zuerst Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Danach folgen die weiteren Gefährdungen in absteigender Reihenfolge des Kritikalitätsindex. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen wird diese Bezeichnung automatisch aus der Rubrik „Gefährdungsbeurteilung“ übernommen. In diesem PDF müssen Sie sie manuell eintragen.)

„Vorgesehene Schutzmaßnahmen zur Reduzierung sind: …“: In dieser dritten Spalte tragen Sie die Schutzmaßnahmen ein, mit denen Sie Beschäftigte vor der zuvor benannten Gefährdung schützen. (In unseren bereits ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen werden diese Maßnahmen automatisch aus der Rubrik „Gefährdungsbeurteilung“ übernommen. In diesem PDF erfolgt die Eintragung manuell.)

„Diese Maßnahmen sind derzeit: …“: In dieser vierten Spalte verfolgen Sie den Umsetzungsstand der Maßnahmen. Für jede Maßnahme vermerken Sie, ob sie:

vollständig umgesetzt ist (z. B. Schutzhandschuhe sind vorhanden und werden bei Bedarf getragen), teilweise umgesetzt ist (z. B. Handschuhe sind vorhanden, werden aber nicht oder nicht konsequent genutzt), noch umzusetzen ist (z. B. noch nicht beschafft und/oder verteilt), nicht erforderlich ist (z. B. die Arbeitssituation erfordert diese Maßnahme nicht – oder lässt sie in seltenen Fällen nicht sicher zu).

„Und werden überprüft / angepasst bis: …“: In dieser fünften Spalte planen Sie den Maßnahmenplan konkret. Legen Sie für jede Maßnahme, die noch umzusetzen oder teilweise umgesetzt ist, eine Frist für Umsetzung bzw. Verstärkung fest. In Deutschland gibt es dafür in der Regel kein gesetzlich festes Kalenderdatum; entscheidend ist, dass Maßnahmen geplant, umgesetzt und ihre Wirksamkeit überprüft werden (Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach ArbSchG). Aus der Praxis empfehlen wir eher Zeitfenster (z. B. „1. Halbjahr“, „2. Halbjahr“) statt starrer Stichtage (z. B. „15. Mai“): Das ist realistischer und erleichtert die nachhaltige Umsetzung. Zwei bis drei Zeitfenster pro Jahr geben ausreichend Struktur und zugleich Flexibilität.

Wenn Sie einzelne Maßnahmen aus bestimmten Gründen nicht zeitnah umsetzen können (z. B. Budget, Technik, Organisation), können Sie als Termin z. B. „ggf. nächstes Jahr“ eintragen. Wichtig ist dann, das Thema bei der nächsten regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung wieder aufzugreifen – insbesondere, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, neue Arbeitsmittel eingeführt werden oder sich zeigt, dass Maßnahmen nicht wirksam genug sind.

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