top of page

Gefährdungsbeurteilung Autowerkstatt
Leitfaden und Muster zum Download

Photo de Thony Maufay

Verfasst von: Thony Maufay, Ingenieur für Arbeitssicherheit – Gründer von Einfache Gefährdungsbeurteilung.

Erstellt am: 22. September 2026

Der Beruf des Kfz-Mechatronikers bringt eine große Bandbreite an Gefährdungen mit sich, allen voran Gefährdungen durch Gefahrstoffe: Im Werkstattalltag hantieren die Beschäftigten mit giftigen oder krebserzeugenden Stoffen und atmen sie ein (z. B. Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel), hinzu kommen die Motorabgase. Dieselmotoremissionen hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) bereits 2012 als für den Menschen krebserzeugend (Gruppe 1) eingestuft, und die TRGS 906 führt Tätigkeiten in Bereichen, in denen sie freigesetzt werden, als krebserzeugend. Gefahrstoffe sind jedoch längst nicht die einzige Gefährdung: Langes Stehen, Arbeiten mit erhobenen Armen unter dem Fahrzeug und das Heben schwerer Teile führen häufig zu Muskel-Skelett-Erkrankungen, während rutschige Böden, herumliegende Gegenstände und manche Arbeiten an Hebebühnen zu Stürzen führen können. Wie ernst die Belastung der Schulter zu nehmen ist, zeigt die Berufskrankheit Nr. 2117 (Läsion der Rotatorenmanschette, unter anderem durch langjährige Überkopfarbeit), die seit dem 1. April 2025 anerkannt werden kann. Zu diesen unmittelbaren Gefährdungen kommen langfristige hinzu, etwa die Lärmschwerhörigkeit durch laute Werkzeuge, vor allem durch druckluftbetriebene.

Nach der Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024 der DGUV ereigneten sich im Jahr 2024 im Wirtschaftszweig Handel mit Kraftfahrzeugen sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 19.947 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Betrieb. Das entspricht 27,9 Unfällen je 1.000 Vollzeitäquivalente und liegt deutlich über dem Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft von 20,6. Im selben Jahr wurde in diesem Wirtschaftszweig in 140 Fällen erstmals eine Unfallrente für einen besonders schweren Arbeitsunfall gewährt. (Zahlen für den gesamten Wirtschaftszweig, Kfz-Handel eingeschlossen.)

Angesichts dieser Vielzahl von Gefährdungen ist die Gefährdungsbeurteilung das Werkzeug, mit dem Sie die Risiken erfassen, sie vom größten bis zum geringsten ordnen und Schutzmaßnahmen einleiten, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrer Werkstatt zu verringern.

 

Dieser Leitfaden erklärt, ab wann eine Autowerkstatt eine Gefährdungsbeurteilung braucht und wie diese aufgebaut ist – anhand der Entscheidungen, die wir für unsere bereits ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten, die Sie hier herunterladen können, getroffen haben.

Ab wann braucht eine Autowerkstatt eine Gefährdungsbeurteilung?

Sobald eine Autowerkstatt mindestens eine Person beschäftigt — unabhängig von der Vertragsart (z. B. unbefristet, befristet, Minijob, Aushilfe, Auszubildende) — ist sie nach § 5 Abs. 1 ArbSchG zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.

Eine Untergrenze nach Betriebsgröße gibt es nicht. Wer die Werkstatt allein und ohne Beschäftigte betreibt, fällt nicht unter diese Pflicht; kommt jedoch eine Aushilfe oder ein Auszubildender hinzu, gilt sie ab dem ersten Arbeitstag.

§ 6 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber (hier den Werkstattinhaber), das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Schutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Eine mündlich durchgeführte Beurteilung genügt nicht. Auch wenn er die Erstellung einem externen Dienstleister überträgt, bleibt der Werkstattinhaber nach § 3 ArbSchG für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich: Er muss die Gefährdungsbeurteilung kennen, ihre Maßnahmen umsetzen und sie aktuell halten.

Das Arbeitsschutzgesetz steht an der Spitze eines mehrstufigen Regelwerks. Darunter konkretisieren Verordnungen die Pflichten für einzelne Bereiche, in der Autowerkstatt vor allem die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung. Die Technischen Regeln (TRGS, TRBS, ASR) beschreiben den Stand der Technik: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der jeweiligen Verordnung zu erfüllen. Die DGUV Vorschriften sind für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften verbindlich, während DGUV Regeln und DGUV Informationen praxisnahe Empfehlungen zum Stand der Technik geben.

Kontrolliert wird die Autowerkstatt von zwei Stellen: von der Arbeitsschutzbehörde des Landes (Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz) und von den Aufsichtspersonen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Kfz-Werkstätten ist das in der Regel die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM); für Autohäuser mit Schwerpunkt im Fahrzeughandel kann auch die BGHW zuständig sein. Nach § 21 Abs. 1a ArbSchG müssen die Arbeitsschutzbehörden der Länder seit dem Jahr 2026 jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe in ihrem Land besichtigen. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle steigt damit auch für kleine Werkstätten.

Stellt die Aufsichtsbehörde eine fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung fest, kann nach § 25 Abs. 2 ArbSchG in Verbindung mit der jeweiligen Verordnung (z. B. § 22 BetrSichV, § 9 ArbStättV) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 22 Abs. 3 ArbSchG zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 Euro. Bei beharrlicher Wiederholung oder bei Gefährdung von Leben und Gesundheit wird daraus nach § 26 ArbSchG eine Straftat.

Die eigentliche Bedrohung liegt jedoch woanders. Erleidet ein Beschäftigter einen schweren Arbeitsunfall, etwa unter einem ungesicherten Fahrzeug, oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, ist der Werkstattinhaber zwar nach § 104 SGB VII grundsätzlich von der Haftung für den Personenschaden freigestellt. Hat er aber grob fahrlässig gehandelt, kann die Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII Regress nehmen und die von ihr erbrachten Leistungen zurückfordern. Die Summen können für einen kleinen Betrieb existenzbedrohend sein.

Unsere Wahl der Arbeitsplätze für diese Gefährdungsbeurteilung

Bevor Gefährdungen bewertet werden können, muss die Tätigkeit der Werkstatt in Arbeitsplätze gegliedert werden. Ein Arbeitsplatz fasst dabei Tätigkeiten zusammen, die zu Gefährdungen gleicher Art führen.

Für unsere Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten haben wir die Tätigkeit in sechs Arbeitsplätze gegliedert, und zwar nach Arbeitsbereichen statt nach einzelnen Tätigkeiten. Das vermeidet Wiederholungen und erlaubt eine genauere Analyse. Insgesamt umfasst sie 49 Gefährdungssituationen, die den gesamten Betrieb abdecken, von der Werkstatthalle bis zum Büro.

Nachfolgend die wichtigsten Gefährdungen, die wir je Arbeitsplatz erfasst haben.

Reparatur von Fahrzeugen

Dieser Arbeitsplatz umfasst das Kerngeschäft der Werkstatt: das Diagnostizieren, Warten und Instandsetzen von Fahrzeugen (z. B. Ölwechsel, Bremsen, Fahrwerk, Motor). Er vereint die meisten Gefährdungen und die höchste Gesamtschwere aller Arbeitsplätze.

  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen: Beim Ablassen von Betriebsstoffen und beim Zerlegen von Baugruppen kommen die Hände mit aggressiven Stoffen in Berührung (z. B. Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Kraftstoff). Kurzfristig treten häufig Rötungen, Juckreiz und Ekzeme auf. Bei wiederholtem Kontakt mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen drohen langfristig Krebserkrankungen, Erbgutschäden oder Störungen der Fortpflanzungsfähigkeit. Diese Gefährdung behandeln wir weiter unten ausführlich.

  • Quetschen unter dem Fahrzeug: Wer unter einem Fahrzeug arbeitet, das auf einer Hebebühne oder einem Wagenheber steht, kann eingeklemmt oder gequetscht werden, wenn das Hebezeug versagt oder das Fahrzeug abrutscht (z. B. falsch gesetzte Tragteller, nicht eingerastete Tragarmsicherung). Die daraus resultierenden Verletzungen sind schwer und können tödlich sein. Auch diese Gefährdung, für die besondere Prüfpflichten gelten, behandeln wir in einem eigenen Abschnitt.

  • Lärm: Druckluft- und Elektrowerkzeuge erzeugen hohe Schallpegel (z. B. Ausblaspistole, Schlagschrauber, Winkelschleifer). Die Belastung steigt mit der Dauer, während der die lautesten Werkzeuge im Einsatz sind. Auf Dauer kann eine Lärmschwerhörigkeit entstehen, die sich schleichend entwickelt und von den Betroffenen oft erst spät bemerkt wird.

  • Zwangshaltungen: Mechatroniker arbeiten fast ständig im Stehen, mit kleinen Schritten auf engem Raum, teils mit erhobenen Armen unter dem Fahrzeug oder in der Hocke. Die Belastung steigt mit der Zahl der Fahrzeuge, die an einem Tag bearbeitet werden. Über ein Berufsleben eingenommen, können diese Haltungen Muskel-Skelett-Erkrankungen hervorrufen, vor allem an Rücken und Schultern (z. B. Rückenschmerzen, Sehnenentzündungen, Schäden an der Rotatorenmanschette).

  • Schnittverletzungen: Scharfe Werkzeuge (z. B. Cuttermesser, kleiner Schlitzschraubendreher) und Teile mit scharfen Kanten (z. B. Blechteile, Ölwannen) gefährden Hände und Unterarme. Meist bleibt es bei oberflächlichen Schnitten; in Einzelfällen reichen die Verletzungen bis zu Nerven, Sehnen oder Blutgefäßen.

  • Verbrennungen: Der Kontakt mit heißen Motorteilen (z. B. Abgasanlage, betriebswarmer Motor, Kühlkreislauf) sowie Schweißarbeiten gefährden die Haut. Je nach Dauer des Kontakts entstehen leichte bis tiefe Verbrennungen.

  • Wegfliegende Teile: Schleifen, das Lösen festgerosteter Muttern oder das Ausblasen mit Druckluft setzen Splitter und Partikel frei (z. B. Metallspäne, Rost, Bremsstaub). Treffen sie Gesicht oder Augen, sind Verletzungen bis hin zu Hornhautschäden möglich.

Pannenhilfe

Dieser Arbeitsplatz umfasst die Pannenhilfe und das Abschleppen von Fahrzeugen außerhalb der Werkstatt (z. B. Starthilfe, Radwechsel, Aufladen auf das Abschleppfahrzeug). Er berücksichtigt, dass diese Arbeiten häufig am Rand des fließenden Verkehrs stattfinden.

  • Verkehrsunfall auf der Einsatzfahrt: Die Fahrten zum Einsatzort setzen das Personal dem Risiko eines Verkehrsunfalls aus, das mit Zeitdruck, Nachtfahrten und schlechter Witterung zunimmt. Nach der Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024 der DGUV standen 54 Prozent aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. In der Folge drohen schwere bis tödliche Verletzungen.

  • Anfahren durch vorbeifahrende Fahrzeuge: Die Arbeit auf dem Seitenstreifen oder am Fahrbahnrand birgt die Gefährdung, von einem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst zu werden, vor allem bei ungünstigen Bedingungen (z. B. Dunkelheit, Nässe, hohe Geschwindigkeit des Verkehrs). Die Folgen sind oft irreversibel, nicht selten tödlich.

  • Heben und Ziehen: Das Aufziehen und Sichern eines Pannenfahrzeugs verlangt erheblichen Kraftaufwand (z. B. Abrollen des Windenseils, Handhaben von Spanngurten und Radkrallen). Daraus können Rückenschmerzen und Muskel-Skelett-Erkrankungen entstehen.

  • Verbale Aggression: Liegengebliebene Kundinnen und Kunden stehen häufig unter Stress und reagieren gereizt (z. B. Vorwürfe, Beschimpfungen, Drohungen). Wiederholen sich solche Situationen, belasten sie auf Dauer die psychische Gesundheit (z. B. Stress, Angst, Erschöpfung, Schlafstörungen).

  • Körperliche Übergriffe: Seltener schlägt ein Konflikt in körperliche Gewalt um (z. B. Stoßen, Schlagen). Neben Prellungen und Platzwunden hinterlassen solche Übergriffe nicht selten dauerhafte psychische Folgen (z. B. Angst bei der Arbeit, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen).

Sekretariat

Dieser Arbeitsplatz umfasst die telefonische Annahme, die Rechnungsstellung und die Verwaltung der Werkstatt (z. B. Kostenvoranschläge, Teilebestellung, Buchhaltung).

  • Bildschirmarbeit: Die lange Arbeit am Computer (z. B. für Kostenvoranschläge, Rechnungen, Teilebestellungen) ermüdet die Augen und beansprucht Nacken und Handgelenke. Längerfristig begünstigt sie Muskel-Skelett-Erkrankungen, etwa ein Karpaltunnelsyndrom.

  • Langes Sitzen: Stundenlanges Sitzen am Schreibtisch, oft ohne Bewegungspausen, fördert Rückenschmerzen und Beschwerden im Nackenbereich. Das Risiko erhöht sich, wenn auch außerhalb der Arbeit wenig Bewegung stattfindet (Bewegungsmangel).

Kundenkontakt

Dieser Arbeitsplatz umfasst die Beziehung zwischen den Beschäftigten der Werkstatt und der Kundschaft (z. B. Empfang, Fahrzeugannahme, Erläuterung von Kostenvoranschlägen, Fahrzeugrückgabe).

  • Verbale Aggression: Meinungsverschiedenheiten über einen Kostenvoranschlag, eine Frist oder eine Rechnung können in einen lautstarken Streit münden. Kurzfristig erzeugen solche Situationen Anspannung; wiederholen sie sich, sind psychische Belastungsfolgen zu erwarten (z. B. Angst, Erschöpfung, Schlafstörungen).

  • Körperliche Übergriffe: Seltener, aber deutlich schwerer: Ein zunächst verbaler Konflikt kann in körperliche Gewalt übergehen (z. B. Stoßen, Schlagen). Den körperlichen Verletzungen (z. B. Prellungen, Platzwunden) folgen häufig nachhaltige psychische Beschwerden (z. B. Schlaflosigkeit, Angst bei der Arbeit).

  • Psychische Belastung: Zugesagte Termine, der Wunsch der Kundschaft nach immer kürzeren Standzeiten und der Umgang mit Beschwerden halten den Stress hoch (z. B. Nachfragen während der Reparatur, Reklamationen). Hält dieser Zustand an, kann er die Gesundheit beeinträchtigen, etwa in Form von Schlafstörungen, Angstzuständen oder Burn-out.

Reinigung der Räumlichkeiten

Dieser Arbeitsplatz umfasst die Reinigung der Werkstatt, der Büros und der Arbeitsmittel (z. B. Werkstattboden, Arbeitsgruben, Hebebühnen, Sanitärräume).

  • Reinigungsmittel: Starke Entfetter und Reiniger (z. B. Bremsenreiniger, Werkstattentfetter) reizen bei Hautkontakt die Haut und beim Einatmen die Atemwege. Fehlende Schutzhandschuhe und eine unzureichende Lüftung erhöhen die Exposition deutlich. Hautreizungen und Atemwegsbeschwerden sind die Folge.

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen: Nasse oder verschmutzte Böden (z. B. durch Wasser, Öl, Fett, Kühlmittel oder von den Fahrzeugen fallenden Schmutz) werden rutschig und begünstigen Stürze. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle gehören in Autowerkstätten zu den häufigen Unfallarten. Prellungen, Verstauchungen und Knochenbrüche sind die typischen Verletzungen.

  • Lastenhandhabung: Das Tragen großer Gebinde von Reinigungsmitteln und das Bewegen von Reinigungsgeräten (z. B. Hochdruckreiniger, Scheuersaugmaschine) belasten Muskeln und Gelenke des Rückens. Rückenbeschwerden bis hin zu Bandscheibenschäden können sich daraus entwickeln.

Arbeitsumgebung

Dieser Arbeitsplatz fasst die Gefährdungen zusammen, die von den Räumen und der Umgebung ausgehen, in der die Beschäftigten arbeiten (z. B. Werkstatthalle, Lager, Ladeplatz für Elektrofahrzeuge).

  • Einatmen von Motorabgasen: Laufen Motoren zur Diagnose, Reparatur oder Kontrolle, reichern sich Abgase in der Hallenluft an (z. B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, Rußpartikel). Kurzfristig äußert sich das in Kopfschmerzen, Schwindel und Reizungen der Atemwege; Dieselmotoremissionen gelten zudem als krebserzeugend. Diese Gefährdung behandeln wir weiter unten ausführlich.

  • Elektrische Gefährdung: Elektrische Anlagen, Maschinen und Werkzeuge sowie deren Aufladung bergen die Gefährdung einer Körperdurchströmung (z. B. beschädigte Kabel, defekte Ladegeräte). Besonders ausgeprägt ist sie bei Arbeiten an Elektro- und Hybridfahrzeugen, deren Hochvoltsysteme häufig zwischen 400 und 800 Volt führen. Die möglichen Folgen reichen von Verbrennungen und Herzrhythmusstörungen bis zum tödlichen Stromschlag; hinzu kommen Störlichtbögen.

  • Brand und Explosion: Die Lagerung brennbarer Stoffe (z. B. Kraftstoffe, lösemittelhaltige Produkte, Reifen, Batterien) trifft auf Zündquellen bei bestimmten Arbeiten (z. B. Schweißen, Schleifen). So kann ein Entstehungsbrand, ein Vollbrand oder eine Explosion entstehen, mit Verbrennungen und Rauchgasvergiftungen als mögliche Folgen.

Gefahrstoffe in der Autowerkstatt: krebserzeugende Stoffe als vorrangige Gefährdung

Nur wenige Handwerksberufe sind so vielen krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt wie der des Kfz-Mechatronikers. Motorabgase, der Kontakt mit Betriebsstoffen und lösemittelhaltige Produkte machen die Gefahrstoffe zur schwerwiegendsten und zugleich am schwersten wahrnehmbaren Gefährdung in der Werkstatt.

Die Beschäftigten kommen auf zwei Wegen mit Gefahrstoffen in Kontakt. Über die Haut vor allem beim Ablassen von Betriebsstoffen: Altöl, Kraftstoffe, Brems- und Kühlflüssigkeit können Hautentzündungen und Ekzeme auslösen, und viele dieser Produkte sind als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft (erkennbar am Gefahrenpiktogramm GHS08 auf dem Etikett). Über die Atemwege, wenn sich ohne wirksame Lüftung Abgase und Lösemitteldämpfe in der Halle anreichern. Tätigkeiten in Bereichen, in denen Dieselmotoremissionen freigesetzt werden, führt die TRGS 906 als krebserzeugend; die TRGS 554 beschreibt die zugehörigen Schutzmaßnahmen. Wiederholte Belastungen durch Kohlenmonoxid können die Gesundheit schädigen, und krebserzeugende Stoffe können noch Jahre nach der Exposition zu Erkrankungen führen.

Nach § 6 GefStoffV muss der Werkstattinhaber vor Aufnahme der Tätigkeiten alle Informationen zu den verwendeten Stoffen ermitteln, insbesondere aus den Sicherheitsdatenblättern, und ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Gefährdungsbeurteilung ein.

Die Prävention, die wir dazu in unsere Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten aufgenommen haben, stützt sich auf:

  1. Gefährliche Stoffe ersetzen und Abgase an der Quelle erfassen: Die gefährlichsten Produkte werden, wo es technisch möglich ist, durch weniger gefährliche ersetzt; diese Substitutionsprüfung verlangt § 7 GefStoffV. Läuft ein Motor in der Halle, wird eine Abgasabsaugung direkt am Auspuff angeschlossen. Wenn möglich, ist die Absaugung an jedem Arbeitsplatz ohne Umwege erreichbar. Kein Motor läuft in der Halle ohne angeschlossene Absaugung.

  2. Lüften, geschlossen lagern, informieren: Die Werkstatthalle wird wirksam belüftet, damit sich keine Gase in der Raumluft anreichern. Gefahrstoffe stehen in geschlossenen, gekennzeichneten Behältern, vorzugsweise auf Auffangwannen, und die Sicherheitsdatenblätter aller verwendeten Produkte liegen vor. Für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen hängt eine Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV an der Arbeitsstelle aus.

  3. Persönliche Schutzausrüstung und arbeitsmedizinische Vorsorge: Die Beschäftigten erhalten geeignete PSA (z. B. Chemikalienschutzhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz gegen Stäube und Lösemitteldämpfe). Der Betriebsarzt berät zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zum Hautschutz. Beschädigte Handschuhe werden sofort gewechselt.

Eine an der Quelle angeschlossene Absaugung und ein regelmäßiger Luftwechsel schützen deutlich wirksamer als eine Atemschutzmaske in belasteter Luft. Deshalb sieht § 4 Nr. 5 ArbSchG individuelle Schutzmaßnahmen nur nachrangig zu technischen und organisatorischen Maßnahmen vor.

Hebebühnen und Wagenheber: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Prüfpflichten

Ein bis zwei Tonnen hängen über dem Kopf des Beschäftigten, sobald ein Fahrzeug auf der Hebebühne steht. Ein technischer Defekt oder falsch gesetzte Tragteller können tödliche Unfälle verursachen.

Jeder Mechatroniker verbringt einen großen Teil seines Arbeitstages unter angehobenen Fahrzeugen, ob auf der Hebebühne, dem Wagenheber oder Unterstellböcken. Ein Fahrzeug, das nicht korrekt auf seinen Aufnahmepunkten steht, eine Hebebühne mit technischem Mangel, eine nicht eingerastete Tragarmsicherung oder ein Wagenheber ohne zusätzliche Abstützung (z. B. Unterstellböcke) – und das Fahrzeug kann auf den Beschäftigten stürzen. Hinzu kommt die Gefährdung, in der Werkstatt von einem rangierenden Fahrzeug angefahren oder eingeklemmt zu werden. Wie schwer solche Ereignisse wiegen, zeigt die Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024 der DGUV: Von den 218 tödlichen Arbeitsunfällen im Betrieb gingen 28 auf Gegenstände zurück, die von oben auf die Verunfallten fielen. (Zahlen für alle Branchen der gesetzlichen Unfallversicherung.)

Die Prävention, die wir dazu in unsere Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten aufgenommen haben, stützt sich auf:

  1. Hebebühnen prüfen und instand halten: Nach § 14 BetrSichV legt der Werkstattinhaber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen fest. Hebebühnen sind nach der DGUV Information 208-015 vor der ersten Inbetriebnahme und danach in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen; Inhalt und Ablauf beschreibt der DGUV Grundsatz 308-002. Die Ergebnisse werden im Prüfbuch festgehalten. Eine Hebebühne mit Mängeln bleibt bis zur Instandsetzung außer Betrieb.

  2. Fahrzeuge richtig aufnehmen und sichern: Das Fahrzeug wird an den vom Hersteller vorgesehenen Aufnahmepunkten angesetzt (z. B. Markierungen am Schweller), die Tragarmsicherungen werden eingerastet und nach dem ersten Anheben kontrolliert. Wird mit dem Wagenheber gearbeitet, kommen vor jedem Eingriff unter dem Fahrzeug Unterstellböcke zum Einsatz. Niemand arbeitet unter einem Fahrzeug, das nur vom Wagenheber gehalten wird.

  3. Bedienung und Verkehrswege regeln: Hebebühnen bedienen nur Beschäftigte, die mindestens 18 Jahre alt, in der Bedienung unterwiesen und vom Werkstattinhaber damit beauftragt sind (vgl. DGUV Information 208-015). Zusätzlich werden die Verkehrswege in der Werkstatt geregelt (z. B. markierte Abstellflächen, Regeln für die Kundschaft, Schrittgeschwindigkeit). Die Beauftragung wird schriftlich festgehalten.

Wird eine Hebebühne nicht fristgerecht geprüft und kommt es zu einem Unfall, stellt sich schnell die Frage nach grober Fahrlässigkeit, mit der Möglichkeit eines Regresses der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII.

Psychische Belastungen in Autowerkstätten beurteilen

Seit 2013 verlangt § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG ausdrücklich, psychische Belastungen bei der Arbeit in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. In der Autowerkstatt ergeben sie sich vor allem aus Zeitdruck, dem Kontakt mit verärgerter Kundschaft und den Einsätzen der Pannenhilfe.

Typische Belastungsquellen sind enge Terminwünsche der Kundschaft (z. B. Fahrzeugrückgabe noch am selben Tag), Arbeitsunterbrechungen durch Telefon und Nachfragen, Bereitschaftsdienste in der Pannenhilfe sowie Konflikte über Kostenvoranschläge und Rechnungen. Hinzu kommt die wachsende technische Komplexität der Fahrzeuge (z. B. Assistenzsysteme, Hochvolttechnik), die eine ständige Weiterbildung verlangt. Die Aufsichtsbehörden prüfen diesen Teil der Gefährdungsbeurteilung nach der GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“: Sie achten unter anderem darauf, ob Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung betrachtet wurden.

Vier Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt und sind in unserer Gefährdungsbeurteilung enthalten:

  1. Termine realistisch planen: Die Annahme plant Aufträge mit Zeitpuffern (z. B. für unvorhergesehene Befunde) und sagt keine Fertigstellung zu, die die Werkstatt nicht halten kann. Engpässe werden der Kundschaft frühzeitig mitgeteilt. So sinkt der Druck auf die Mechatroniker spürbar.

  2. Konflikte mit der Kundschaft entschärfen: Kostenvoranschläge werden schriftlich und verständlich erstellt, zusätzliche Arbeiten vorab freigegeben. Für eskalierende Gespräche gibt es eine klare Regel (z. B. Übergabe an den Meister). Jeder Übergriff wird dokumentiert und im Team nachbesprochen.

  3. Pannenhilfe und Bereitschaft organisieren: Bereitschaftsdienste werden gerecht verteilt und Ruhezeiten nach Nachteinsätzen eingehalten. Wenn möglich, fährt bei Einsätzen mit Konfliktpotenzial eine zweite Person mit. Das Personal erreicht während jedes Einsatzes eine Ansprechperson im Betrieb.

  4. Qualifizierung planen: Schulungen zu neuen Fahrzeugtechniken werden langfristig geplant und in der Arbeitszeit durchgeführt. Wer an Hochvoltfahrzeugen arbeiten soll, erhält die dafür nötige Qualifikation vor dem ersten Einsatz. Das gibt den Beschäftigten Sicherheit im Umgang mit neuen Aufgaben.

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Arbeiten Beschäftigte anderer Firmen in der Werkstatt, müssen sich die Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen abstimmen.

In der Autowerkstatt betrifft das zum Beispiel den Prüfer der Hebebühnen, die Reinigungsfirma, den Entsorger für Altöl und Batterien oder den Elektriker, der eine Ladeeinrichtung installiert. Besteht eine gegenseitige Gefährdung, verlangt DGUV Vorschrift 1 § 6, dass eine Person bestimmt wird, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Der Werkstattinhaber informiert die Fremdfirma über die Gefährdungen im Betrieb (z. B. laufende Motoren, angehobene Fahrzeuge, Hochvoltfahrzeuge in der Halle). Für Leiharbeitnehmer übernimmt die Werkstatt als Entleiher nach § 12 Abs. 2 ArbSchG die arbeitsplatzbezogene Unterweisung.

Kollektive Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung

Im Arbeitsschutz wird zuerst an der Quelle der Gefährdung angesetzt. Kollektive Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung folgen danach, immer in dieser Reihenfolge (§ 4 Nr. 5 ArbSchG).

Die kollektiven Schutzmaßnahmen, die uns für jede Autowerkstatt unverzichtbar erscheinen, sind:

  • Eine Abgasabsaugung direkt an der Quelle (z. B. Schlauchaufroller mit Auspuffdüse, angeschlossen an eine Abluftführung ins Freie), ergänzt durch eine wirksame Hallenlüftung.

  • Hebebühnen und Hebezeuge in gutem Zustand, instand gehalten, fristgerecht geprüft und mit funktionsfähigen Sicherheitseinrichtungen (z. B. Tragarmsicherungen, Auffahrsicherungen).

  • Die Lagerung von Gefahrstoffen auf Auffangwannen in belüfteten Bereichen sowie ein rutschhemmender Bodenbelag, der so sauber wie möglich gehalten wird.

  • Lärmarme Werkzeuge und Maschinen bei jeder Neuanschaffung (z. B. Schlagschrauber, Kompressoren mit Schalldämmung).

Die persönlichen Schutzausrüstungen, die uns für jede Autowerkstatt unverzichtbar erscheinen, sind:

  • Chemikalienschutzhandschuhe für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (DIN EN ISO 374) und dünne mechanische Schutzhandschuhe mit gutem Griff für die Wartungsarbeiten (DIN EN 388).

  • Eine Schutzbrille gegen wegfliegende Teile (DIN EN 166) sowie Atemschutz gegen Stäube (z. B. FFP2- oder FFP3-Maske) und gegen Lösemitteldämpfe (z. B. Halbmaske mit Filter A2).

  • Gehörschutz in verschiedenen Ausführungen (z. B. Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpsel) für die lautesten Werkzeuge der Werkstatt (DIN EN 352). Die Auslösewerte von 80 und 85 dB(A) legt § 6 LärmVibrationsArbSchV fest: Ab dem unteren Wert ist Gehörschutz zur Verfügung zu stellen, ab dem oberen muss er getragen werden.

  • Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe und rutschhemmender Sohle (DIN EN ISO 20345, S3) sowie Arbeitskleidung, die Arme und Unterarme vor Verbrennungen schützt.

  • Warnkleidung für die Einsätze der Pannenhilfe (DIN EN ISO 20471), wie sie die DGUV Information 214-010 für Arbeiten im Verkehrsraum vorsieht.

Der Werkstattinhaber stellt diese Ausrüstung bereit und sorgt für ihre Instandhaltung (§ 2 PSA-BV); die Kosten darf er nach § 3 Abs. 3 ArbSchG nicht den Beschäftigten auferlegen. Die Beschäftigten sind nach § 15 ArbSchG verpflichtet, die PSA bestimmungsgemäß zu verwenden.

Unterweisung und Qualifikation der Beschäftigten

Unterweisen, informieren und qualifizieren gehört neben den technischen Maßnahmen und der PSA fest zum Arbeitsschutz in der Werkstatt. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen, insbesondere bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln; DGUV Vorschrift 1 § 4 verlangt eine Wiederholung mindestens einmal jährlich und eine Dokumentation.

Die Unterweisungen und Qualifikationen, die uns für jede Autowerkstatt unverzichtbar erscheinen, sind:

  • Die Unterweisung zu Gefahrstoffen, um Etiketten, Piktogramme und Sicherheitsdatenblätter zu lesen (z. B. Maßnahmen bei Vergiftung), die Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV zu kennen und die Verhaltensregeln zu beherrschen, die die Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen verringern.

  • Die Unterweisung zu Heben, Tragen und Zwangshaltungen, um Rücken- und Schulterbeschwerden vorzubeugen; die Belastungen selbst lassen sich mit der Leitmerkmalmethode der BAuA beurteilen.

  • Die Qualifikation für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen nach der DGUV Information 209-093 (z. B. Stufe 2S als fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen), bevor ein Beschäftigter an solchen Fahrzeugen eingesetzt wird.

  • Die Unterweisung in der Bedienung und Sichtprüfung der Hebebühnen und Hebezeuge (z. B. Wagenheber, Getriebeheber) nach der DGUV Information 208-015.

  • Die Unterweisung zu den Feuerlöschern (z. B. Pulver, Schaum, CO2), ihren Einsatzbereichen und ihrer Handhabung sowie die Benennung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2.

  • Die Unterweisung zur Absicherung von Einsatzstellen für alle Beschäftigten, die in der Pannenhilfe eingesetzt werden, auf Grundlage der DGUV Information 214-010.

Dazu kommt die Ausbildung von Ersthelfern: Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 muss bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen, bei mehr als 20 Versicherten in Werkstattbetrieben 10 Prozent der Anwesenden.

 

Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Teilnehmenden dokumentiert (DGUV Vorschrift 1 § 4 in Verbindung mit § 12 ArbSchG), idealerweise mit Unterschrift der Beschäftigten. Diese Nachweise bewahrt der Werkstattinhaber auf und legt sie bei einer Kontrolle vor.

Unabhängig von der Betriebsgröße muss jede Werkstatt mit Beschäftigten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Für kleinere Betriebe bietet die BGHM die alternative bedarfsorientierte Betreuung an (Unternehmermodell): Der Werkstattinhaber nimmt an Informations- und Motivationsmaßnahmen teil und zieht Fachkraft und Betriebsarzt bei Bedarf hinzu.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nie endgültig. Sie wird immer dann aktualisiert, wenn sich die Arbeitsbedingungen in der Werkstatt ändern.

 

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dafür keine feste Frist vor. Maßgeblich sind die tatsächlichen Veränderungen im Betrieb.

Eine Aktualisierung ist insbesondere in folgenden Situationen erforderlich:

  • Bei jeder wesentlichen Veränderung der Werkstatt (z. B. neue Hebebühne, Eröffnung einer Karosserieabteilung, Einstieg in die Wartung von Elektrofahrzeugen).

  • Nach einem Arbeitsunfall, einem Beinaheunfall oder dem Auftreten einer arbeitsbedingten Erkrankung.

  • Wenn neue Erkenntnisse zu einer Gefährdung vorliegen, die bisher nicht erfasst war (z. B. geänderte Einstufung eines Produkts, neue Technische Regel).

  • Wenn die Wirksamkeitskontrolle nach § 3 Abs. 1 ArbSchG zeigt, dass eine Schutzmaßnahme nicht ausreicht.

Viele Berufsgenossenschaften empfehlen zudem, die Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Da unsere Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten im Excel-Format vorliegt, lassen sich diese Aktualisierungen schnell vornehmen. Das Vorgehen beschreiben wir in unserem Leitfaden zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Maßnahmen umsetzen und ihre Wirksamkeit überprüfen

Eine Gefährdungsbeurteilung hat nur dann Wert, wenn die darin festgelegten Schutzmaßnahmen in der Werkstatt tatsächlich umgesetzt werden. Ein Plan mit festen Umsetzungsfristen ist dafür ein sehr wirksames Werkzeug.

§ 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Werkstattinhaber, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Nach § 6 Abs. 1 ArbSchG gehört das Ergebnis dieser Überprüfung zur Dokumentation. Verlangt wird also nicht nur die Beurteilung, sondern auch der Nachweis, dass ihr Taten folgen.

Bei Einfache-Gefährdungsbeurteilung.com sind wir überzeugt, dass Planung zum Handeln führt. Deshalb enthält jede unserer Gefährdungsbeurteilungen einen Maßnahmenplan mit Umsetzungsfristen: Jede Schutzmaßnahme erhält einen Termin für ihre Einführung oder Verstärkung.

Kommt die Gewerbeaufsicht oder eine Aufsichtsperson der BGHM in die Werkstatt, belegt dieser Plan, dass im Betrieb ein strukturierter Arbeitsschutzprozess läuft und der Werkstattinhaber seine Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten wahrnimmt. Unsere Seite Gefährdungsbeurteilung: Warum und wie? und unser Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung vertiefen diese Punkte.

FAQ zur Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Dokument, in dem der Arbeitgeber die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten ermittelt, bewertet und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt. Grundlage sind § 5 ArbSchG und § 6 ArbSchG.

Ist die Gefährdungsbeurteilung für meine Autowerkstatt Pflicht?

Ja, ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Vertragsart. Nur wer die Werkstatt allein und ohne Beschäftigte betreibt, fällt nicht unter die Pflicht nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung in Autowerkstätten?

Sie erfasst die Gefährdungen in der Werkstatt (z. B. Gefahrstoffe, Quetschen unter dem Fahrzeug, Lärm, Muskel-Skelett-Belastungen, Stürze), bewertet ihr Risiko und dient als Grundlage für die Planung der Schutzmaßnahmen.

Gibt es kostenlose Muster und Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung Autowerkstatt?

Ja. Am Ende dieses Leitfadens finden Sie eine kostenlose Muster-Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten. Leere Vorlagen stehen zudem im Excel-Format und im PDF-Format zur Verfügung.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt?

Die Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen (§ 25 ArbSchG in Verbindung mit der jeweiligen Verordnung), das bei Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung deutlich höher ausfällt. Nach einem schweren Unfall droht zudem ein Regress der Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wie erstellt man die Gefährdungsbeurteilung für eine Autowerkstatt?

In vier Schritten: die Tätigkeit in Arbeitsplätze gliedern, die Gefährdungen je Arbeitsplatz ermitteln, jedes Risiko bewerten (unsere Methode beruht auf Auftreten (A), Exposition (E), Schwere (S) und Kontrolle (K)) und schließlich die Schutzmaßnahmen festlegen. Das Handbuch Gefährdungsbeurteilung der BAuA beschreibt dieses Vorgehen ausführlich.

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Verantwortlich ist der Werkstattinhaber als Arbeitgeber. Er kann die Erstellung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG schriftlich zuverlässigen und fachkundigen Personen übertragen, etwa der Fachkraft für Arbeitssicherheit, bleibt aber für das Ergebnis verantwortlich.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung einsehen?

Die Beschäftigten, der Betriebsrat (sofern vorhanden), die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sowie bei Kontrollen die Arbeitsschutzbehörde des Landes und die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft.

Wie lange muss die Gefährdungsbeurteilung aufbewahrt werden?

Eine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht: Die Gefährdungsbeurteilung muss aktuell und verfügbar sein, solange die beurteilten Tätigkeiten ausgeführt werden. Es ist sinnvoll, frühere Fassungen aufzubewahren, um die Entwicklung nachweisen zu können. Für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, in der Werkstatt kommen dafür z. B. Dieselmotoremissionen in Betracht, verlangt § 10a GefStoffV ein Expositionsverzeichnis, das mindestens 40 Jahre nach Ende der Exposition aufzubewahren ist.

Kostenlose Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten herunterladen

Zum Abschluss stellen wir Ihnen eine kostenlose Muster-Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten zum Download bereit. Sie folgt demselben Aufbau wie unsere bereits ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten.

Es handelt sich um eine Excel-Datei mit 5 Seiten:

  • eine Titelseite für Autowerkstätten,

  • eine Seite mit den Angaben zum Betrieb,

  • eine Seite zur Darstellung der Bewertungsmethode,

  • eine Seite zur Beurteilung der Gefährdungen,

  • eine Seite mit den Schutzmaßnahmen und dem Zeitplan zu ihrer Umsetzung.

Jede Gefährdung wird darin nach vier Kriterien bewertet: Auftreten (A), Exposition (E), Schwere (S) und Kontrolle (K). Der Risikowert ergibt sich aus A × E × S × K und führt zu einer Risikostufe von 1 bis 4.

Leere Vorlagen finden Sie außerdem im Excel-Format und im PDF-Format.

Unsere vollständige Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstätten herunterladen

Gefährdungsbeurteilung für Autowerkstatt herunterladen.

Sichere SSL-Zahlung

Kreditkarte

Schneller Support-Service:

E-Mail-Antwort Innerhalb von weniger als 24 Stunden

Umfangreicher Katalog.
Sofortige Verfügbarkeit.
Schneller Download

Beratender Ingenieur, der Ihren Bedürfnissen per Telefon und E-Mail zuhört

bottom of page