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Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung

Wenn Sie bereits eine Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen durchgeführt haben, wissen Sie wahrscheinlich, dass sie nicht ewig gültig ist. Da diese Beurteilung die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte Ihres Arbeitsplatzes genau widerspiegeln sollte, ist es notwendig, sie regelmäßig zu aktualisieren. Die Fragen, die sich dann stellen, sind:
 

  • Wann sollte man seine Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?

  • Wie führt man die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch?

  • Was sollte nach der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mit den verschiedenen Versionen geschehen?
     

Dieser Artikel zielt darauf ab, all diese Fragen zu beantworten.

Aktualisierung Risikoprävention Gefährdungsbeurteilung

Alle Gefährdungsbeurteilungen in unserem Katalog enthalten einen Risikopräventionsplaner. Dies ermöglicht es Ihnen, die Umsetzung oder die Verstärkung Ihrer Risikopräventionsmaßnahmen während Ihrer Aktualisierungen zu planen.

Wann sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen.

Bei jeder Entscheidung, die die Bedingungen im Zusammenhang mit Gesundheit, Sicherheit oder Arbeit ändert, ist es notwendig, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Dies liegt daran, dass jede Anpassung neue Risiken oder Gefahren einführen oder bestehende Präventionsmaßnahmen veralten lassen oder unwirksam machen kann. Zu den verschiedenen Änderungen, die die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter verändern können, gehören insbesondere:

Änderungen in den Herstellungsverfahren: Jeder Herstellungsprozess bringt bestimmte Gefahren und Risiken mit sich. Es ist leicht zu erkennen, wie jede Änderung des Verfahrens zu Änderungen der damit verbundenen Gefahren und Risiken führen kann. Zum Beispiel führt der Ersatz eines Teils Ihres Herstellungsprozesses, der zuvor manuell war, durch einen mechanisierten zu veränderten Arbeitsbedingungen. Oft führt dies zu einer Reduzierung der Gefahren durch manuelles Handling und repetitive Bewegungen sowie der damit verbundenen Risiken, wie Muskel-Skelett-Erkrankungen. All diese Änderungen sollten in Ihrer Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden.

Änderungen an Ihren Werkzeugen und Arbeitsmaschinen: Wenn Sie Ihren Satz an Werkzeugen und Maschinen ändern, können sich die verschiedenen Gefahren und Risiken, die mit deren Nutzung verbunden sind, unterscheiden. Beispielsweise führt der Austausch einer thermischen Maschine durch eine elektrische im Landschaftsbau in der Regel zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmbelastung. Damit verbundene Risiken, wie mentale Ermüdung und langfristige teilweise oder vollständige Taubheit, werden drastisch reduziert! Zusätzlich gibt es eine Abnahme der Gefahren beim Umgang mit auf Kohlenwasserstoff basierenden Produkten wie Ölen, Benzin usw. Diese positiven Änderungen müssen in Ihre Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung einfließen.

Änderungen bei den verwendeten Rohstoffen: Die jüngste Geschichte hat gezeigt, dass einige der verschiedenen in Berufen verwendeten Rohstoffe erhebliche Risiken darstellen, insbesondere auf lange Sicht. Im Baugewerbe wurden beispielsweise jahrzehntelang bleihaltige Farben und asbesthaltige Faserzementplatten verwendet, bevor sie als gefährlich eingestuft wurden. Obwohl dieses Beispiel veraltet erscheinen mag, stammen viele aktuelle arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme von noch immer verwendeten Rohstoffen, da sie schwer zu ersetzen sind. Viele auf Lösungsmitteln basierende Farben sind krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch. Deren Ersatz durch wasserbasierte Farben reduziert langfristige chemische Risiken und erfordert eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Änderung Ihrer Arbeitsorganisation: Dies ist ein Aspekt, den Unternehmen oft übersehen, der aber bei einer Gefährdungsbeurteilung von entscheidender Bedeutung ist. Die Art und Weise, wie die Arbeit organisiert wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die beruflichen Risiken eines Unternehmens, insbesondere auf psychosoziale Risiken. Nachtarbeit wird beispielsweise mittlerweile als wahrscheinlich für nicht nur die psychische Gesundheit, sondern auch die kognitive Leistung, Gewichtszunahme, Fettleibigkeit, Typ-2-Diabetes und Koronarerkrankungen beeinträchtigend angesehen! Aber selbst weniger drastische Änderungen als der Wechsel von Tag- zu Nachtarbeit können Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Die weit verbreitete Einführung von Fernarbeit während der COVID-19-Pandemie führte zu einer erhöhten Isolation von Arbeitnehmern und zu erhöhten psychosozialen Risiken: Schlaflosigkeit, Angstzustände usw. Daher ist es entscheidend, die neuen Risiken, die sich aus Änderungen in der Arbeitsorganisation ergeben könnten, zu berücksichtigen und die Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu aktualisieren.

 

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach einem Arbeitsunfall.

Wenn ein Arbeitsunfall auftritt, deutet dies oft darauf hin, dass bestimmte Risiken entweder nicht identifiziert, unterschätzt wurden, oder dass die Risikopräventionsmaßnahmen entweder unzureichend waren oder nicht umgesetzt wurden. Solche Vorfälle sollten Unternehmen unweigerlich dazu veranlassen, ihre Gefährdungsbeurteilungen neu zu bewerten, um sicherzustellen, dass die vorhandenen Risikopräventionsmaßnahmen relevant und vor allem durchgesetzt werden. Indem Unternehmen einen solchen kritischen Ansatz der kontinuierlichen Verbesserung bei Arbeitsunfällen verfolgen, werden sie einen Tugendkreislauf in Gang setzen, der letztendlich sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer gewährleistet.

Wie aktualisiert man die Gefährdungsbeurteilung?

  • Erstens: Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsplatz noch gültig sind.

Wenn Ihre Arbeitsplatz während Ihrer letzten Gefährdungsbeurteilung relevant waren, sind sie es möglicherweise nicht mehr. Da Gefahren und Risiken innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsplatz kategorisiert werden, ist es entscheidend, diesen Punkt zuerst zu überprüfen.

 

In den meisten Fällen, wenn ein Unternehmen seine Expertise durch das Erschließen einer neuen Tätigkeit erweitert oder neue Berufe in sein Personal integriert, wird es notwendig sein, die zuvor definierten Arbeitsplatz zu ändern.

In einfacheren Fällen wird es ausreichend sein, neue Arbeitsplatz hinzuzufügen, um Risiken zu decken, die mit neuen Aktivitäten oder neuen Berufen verbunden sind, und es wird nicht notwendig sein, die zuvor definierten Arbeitsplatz erneut zu besuchen. In einigen Fällen kann es jedoch vorteilhafter oder sogar notwendig sein, die Arbeitsplatz vollständig neu zu definieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man erkennt, dass eine Mehrheit der Gefahren, Risiken und Präventionsmaßnahmen einer neuen Arbeitsplatz mit einer früher erstellten Arbeitsplatz überlappt. Dies deutet oft auf eine Arbeitsplatzsegmentierung hin, die nicht mehr relevant ist. Um zu vermeiden, dass man am Ende mit einem extrem schweren Dokument aufgrund unzähliger Wiederholungen endet, das mühsam zu konsultieren ist und in Zukunft extrem zeitaufwändig zu aktualisieren sein wird, ist es besser, eine neue Segmentierung der Arbeitsplatz zu definieren.

  • Zweitens: Stellen Sie sicher, dass Ihre Liste der Gefahren noch umfassend ist.

Nachdem Sie Ihre Arbeitsplatz überprüft haben, müssen Sie die verschiedenen Gefahren überprüfen, die Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung aufgelistet hatten. Wenn Ihr Unternehmen seine Expertise nicht durch den Eintritt in eine neue Branche erweitert hat, wenn es keine neuen Berufsrollen in seine Belegschaft integriert hat und wenn es seine Arbeitsorganisation nicht geändert hat, ist es möglich, dass Ihre aktuelle Gefahrenliste noch umfassend ist.

 

Andererseits, wenn sich eine dieser Bedingungen geändert hat, ist es sicher, dass Sie neue Gefahren in die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Dokument hinzufügen müssen.

Dies ist auch der Zeitpunkt, um Arbeitsunfälle, die in Ihrem Unternehmen im laufenden Jahr aufgetreten sind, zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass jedem Arbeitsunfall, den Ihr Unternehmen erlebt hat, eine aufgelistete Gefahr entspricht.

  • Drittens: Aktualisieren Sie Ihre Liste der Risiken.

Nachdem Sie sichergestellt haben, dass Ihre Liste potenzieller Gefahren umfassend ist, müssen Sie die entsprechenden Gesundheits- und Sicherheitsrisiken überprüfen. Die Liste der Risiken, derer sich die meisten Arbeitgeber bewusst sind, stellt oft nur die Spitze des Eisbergs dar. Wenn Sie eine ernsthafte Risikobeurteilung durchführen möchten, müssen Sie Recherchen anstellen. Dies ist heute umso kritischer, als dank neuer wissenschaftlicher Studien ständig neue Risiken entdeckt werden (z.B. wird eine Chemikalie, die zuvor nicht als gefährlich betrachtet wurde, als krebserregend für Menschen befunden).

 

Wir empfehlen daher, bibliographische Recherchen durchzuführen, um die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu verstehen, die mit jeder der aufgelisteten Gefahren verbunden sind. Zu diesem Zweck ist die Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ein wesentliches Informationsportal im Bereich der Sicherheit.

Zuletzt, wenn Sie im Laufe des Jahres Arbeitsunfälle in Ihrem Unternehmen hatten, insbesondere Unfälle, die zu Arbeitsunterbrechungen führten, stellen Sie sicher, dass die Ursache dieser Unterbrechungen tatsächlich in Ihrer Liste der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken enthalten ist.

  • Viertens: Überprüfen Sie Ihre Maßnahmen zur Prävention von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken.

Bis zu diesem Punkt sollten Sie die Aktualisierung des Teils zur Gefahrenerkennung und Risikobeurteilung abgeschlossen haben. Nun ist es an der Zeit, sich der Prävention von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu widmen.

Das Erste, was zu tun ist, besteht darin, die verschiedenen Risikopräventionsmaßnahmen, die Sie zuvor in Ihrer Gefährdungsbeurteilung aufgelistet haben, zu überprüfen und zu sehen, ob sie noch relevant und umfassend sind. Wenn nicht, müssen Sie Ihre Risikopräventionsmaßnahmen ändern, um sie zu entfernen, zu ändern oder neue hinzuzufügen.

Es gibt 8 Allgemeine Grundsätze im Arbeitsschutzgesetz, die wie folgt zusammengefasst werden können: Vermeiden Sie Risiken nach Möglichkeit an der Quelle, priorisieren Sie dann den kollektiven Schutz, dann den individuellen Schutz und schulen und informieren Sie dann die Mitarbeiter.

Wenn Sie im vergangenen Jahr Arbeitsunfälle hatten, sollte den Präventionsmaßnahmen, die diese Unfälle hätten vermeiden können, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung einen Präventionsrisikoplaner enthält, versuchen Sie, die Umsetzung dieser Maßnahmen als Priorität festzulegen, um zu verhindern, dass derselbe Unfall erneut auftritt.

Nach der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, was sollte mit den verschiedenen Versionen geschehen?

  • Archivierung aller Versionen Ihrer Gefährdungsbeurteilung

Es ist wesentlich, eine Historie der verschiedenen Versionen Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus mehreren Gründen zu pflegen:

 

Erstens, aufgrund gesetzlicher Anforderungen: Im Paragraph 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird angegeben, dass "Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind".

 

Zweitens, um die individuelle Exposition der Mitarbeiter zurückverfolgen zu können: Die Aufbewahrung aufeinanderfolgender Gefährdungsbeurteilungen kann es Mitarbeitern, die an Berufskrankheiten leiden, ermöglichen, ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen, indem sie Ursache-Wirkung-Zusammenhänge zwischen ihrer aktuellen Erkrankung und den Risiken, denen sie in der Vergangenheit ausgesetzt waren, herstellen.

 

Auch wenn einige Unternehmen vielleicht glauben, kein Interesse daran zu haben, die Herstellung eines Ursache-Wirkung-Zusammenhangs zwischen den Berufskrankheiten ihrer Mitarbeiter und der Sicherheit innerhalb ihrer Struktur absichtlich zu erleichtern, möchten wir sie daran erinnern, dass das absichtliche Entfernen von Beweisen für die Exposition der Mitarbeiter gegenüber Risiken, die ihre Krankheit verursacht haben könnten, sich als äußerst kontraproduktiv erweisen könnte, insbesondere im Falle eines Urteils.

 

  • Überlegungen zur ordnungsgemäßen Speicherung verschiedener Versionen der Gefährdungsbeurteilung:

 

Wenn Sie sich für nur eine Methode der Speicherung für die verschiedenen Versionen Ihrer Gefährdungsbeurteilung entscheiden müssten, würden wir die digitale Speicherung empfehlen. Obwohl Sie sicherlich auch im Papierformat archivieren können, glauben wir, dass dies am besten durch digitale Speicherung ergänzt wird.

 

Tatsächlich ermöglicht die digitale Speicherung eine einfache und oft kostenlose Speicherung an mehreren Orten (z.B. lokale Speicherung auf einem Firmencomputer oder -server, Cloud-Speicherung über Online-Dienste usw.). Diese Bequemlichkeit wird von jedem typischen E-Mail-Dienst wie Gmail oder Outlook angeboten, die auch kostenlose Online-Speicherlösungen von mehreren GB bieten, mehr als genug, um alle Ihre sensibelsten Firmendokumente zu speichern.

 

Die Speicherung sowohl lokal als auch in der Cloud stellt sicher, dass Sie eine Vielzahl von Situationen bewältigen können und immer eine Möglichkeit haben, Ihre Dokumente abzurufen, sei es bei einem Problem mit Ihrer IT-Infrastruktur oder mit den Servern Ihres Hosting-Anbieters. Darüber hinaus können digitale Dokumente verschlüsselt werden, falls Sie hohe IT-Sicherheitsanforderungen haben, was bei physischen Papierdokumenten nicht möglich ist.

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