Was unsere Kunden über Einfache
Gefährdungsbeurteilung sagen
Nathalie Choux, Mitbegründerin von Dix-Huit Performance
"Das Dokument, qualitativ hochwertig und anpassbar, ist eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage für ein oft zeitraubendes Thema. Danke auch für die Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse und die Kundenbetreuung!"
Alles über die
Gefährdungsbeurteilung in 8 Fragen erfahren
Was ist die Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen?
Antwort: In einem Unternehmen bezieht sich die Gefährdungsbeurteilung auf den systematischen Prozess der Identifizierung, Bewertung und Minderung von Gefahren, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit schädigen könnten. Es ist eine gesetzliche Anforderung aus dem Arbeitsschutzgesetz - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Antwort : Gemäß dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln". (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend?
Antwort : "Antwort: Die Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend, da sie es ermöglicht, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (Arbeitsschutzgesetz - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Dies dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. (Arbeitsschutzgesetz - § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich)."
Was ist die Rolle einer Gefährdungsbeurteilung?
Antwort : Die endgültige Rolle der Bewertung von beruflichen Risiken besteht darin, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen" (Arbeitsschutzgesetz - § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers).
Welches Medium sollte ich verwenden, um meine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen?
Antwort : Die Gefährdungsbeurteilung kann auf jeglichem Medium erstellt werden, sei es digital oder physisch (Papier). Jedoch, da der Arbeitgeber "die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen" (Arbeitsschutzgesetz - § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers) hat, ist es vorzuziehen, ein Format zu verwenden, das leicht zu ändern und zu aktualisieren ist, wie beispielsweise eine Excel-Datei.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Antwort : Das ArbSchG gibt keine genaue verpflichtende Häufigkeit für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor. Es ist jedoch notwendig, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, wenn es Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt, die potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben: neue Prozesse (z.B. Maschinen/Werkzeuge), neue Rohstoffe (z.B. Chemikalien) oder neue Arbeitsorganisationen (z.B. Arbeitsplätze).
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?
Antwort : Wie die Erstellung, muss auch die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmensleiter erfolgen. Verfügt dieser nicht über die erforderlichen Kompetenzen / Kenntnisse, kann er die Aktualisierung an einen Dritten (z.B. ein spezialisiertes Unternehmen) übertragen.
Wie verfasst man die Gefährdungsbeurteilung?
Antwort: Um seine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen, ist es notwendig, 4 Schritte durchzuführen:
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Arbeitsplätze definieren
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Alle Gefahren dieser verschiedenen Arbeitsplätze auflisten
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Die Risiken unter Berücksichtigung mehrerer Parameter bewerten (z.B. Häufigkeit, Schwere, Risikokontrolle usw.).
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Maßnahmen definieren, die es ermöglichen, diese Risiken unter Beachtung der allgemeinen Prinzipien der Prävention zu reduzieren (Arbeitsschutzgesetz - § 4 Allgemeine Grundsätze).
Regelkonforme Gefährdungsbeurteilung
Unsere Gefährdungsbeurteilungen bringen Sie in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsrechts.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz, « Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen … Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. » (§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers).
Um dieses Ziel zu erreichen, « Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. » (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Es wird ebenfalls präzisiert, dass « Der Arbeitgeber muß über die ... erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. » (Arbeitsschutzgesetz - § 6 Dokumentation)
Das ist der Grund, warum die Gefährdungsbeurteilung heute für alle Unternehmen, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, sei es ein Angestellter oder ein Praktikant, absolut unverzichtbar ist.
Unsere Gefährdungsbeurteilungen erfassen und bewerten die Risiken in jedem Tätigkeitsbereich nach einer von uns entwickelten und in jedes unserer Dokumente integrierten einfachen, effektiven und automatischen Berechnungsmethode. Um die Risiken zu erfassen, untersuchen wir die Berichte der seriösesten Institutionen wie die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) oder die Betriebsräte der jeweiligen Branchen.
Alle unsere Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu entsprechen.
Unser Ansatz respektiert die grundlegenden Prinzipien der Risikoprävention, die im Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Allgemeine Grundsätze) verankert sind, indem er den folgenden Punkten folgt:
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Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
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Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
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bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
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Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
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individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
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spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
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den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
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mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.
Umfassende Gefährdungsbeurteilung
Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind bereits entsprechend Ihrem Tätigkeitsbereich ausgefüllt.
Unsere Gefährdungsbeurteilungen erfassen und bewerten die Risiken in jedem Tätigkeitsbereich. Um die verschiedenen Risiken zu erfassen, studieren wir die Berichte der seriösesten Institutionen wie die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) oder die Betriebsräte der jeweiligen Branchen.
Um jedes Risiko gemäß der geltenden Vorschriften zu bewerten, haben wir eine effiziente und unparteiische Methode zur Risikobewertung entwickelt. Jedes Risiko wird nach seinem Auftreten, seiner Exposition, seiner Schwere und seiner Kontrolle bewertet. Daraus ergibt sich für jedes Risiko eine Risikobewertungszahl, die es ermöglicht, die Risiken nach ihrer Bedeutung zu klassifizieren.
Für jedes der von uns erfassten Risiken schlagen wir Maßnahmen zur Risikoprävention vor, die umgesetzt werden sollen.
Einfach zu verwendende Gefährdungsbeurteilung
Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind im Excel-Format.
Leicht zu bedienen, werden Sie sich nicht verirren.
Wir wissen, dass kleine Unternehmen immer auf der Suche nach Einfachheit und Effizienz sind. Deshalb haben wir sie in den Mittelpunkt unseres Ansatzes gestellt. Ihre Zeit ist kostbar, und deshalb sind unsere Gefährdungsbeurteilungen so konzipiert, dass sie Ihnen das Leben erleichtern.
Wir haben uns dafür entschieden, unsere Risikobewertungen in Excel durchzuführen, da es eine Software ist, die die meisten Unternehmen bereits besitzen und zu nutzen wissen. Und für diejenigen, die Excel nicht besitzen, ist es durchaus möglich, ein kostenloses Äquivalent wie das ausgezeichnete FreeOffice zu verwenden. Diese Tabellenkalkulationsprogramme sind extrem einfach zu handhaben.
Wir haben vorgefertigte Dropdown-Listen hinzugefügt, die es Ihnen ermöglichen, schnell neue Risiken zu bewerten oder bestehende Risiken zu ändern, wenn Sie dies wünschen. Schließlich wird die Risikoberechnung automatisch durch Berechnungsformeln durchgeführt, die in die Tabelle integriert sind und die Risiken basierend auf den Kriterien bewerten, die Sie in den Dropdown-Listen ausgewählt haben.
Anpassbare Gefährdungsbeurteilung
Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind vollständig modifizierbar. Keine Sperren, Sie haben die volle Kontrolle.
Sobald Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung heruntergeladen haben, können Sie diese nach Belieben anpassen. Unser Dokument ist nicht gesperrt, und Sie können Risiken nach Ihrem Ermessen ändern, hinzufügen oder entfernen.
Dies erscheint uns wesentlich, da regulär Ihre Risikobewertung sowie Ihr Programm zur Risikoprävention regelmäßig aktualisiert werden müssen.
Alles wurde so konzipiert, dass das Update kein Albtraum ist und nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Dropdown-Listen leiten Sie bei der Risikobewertung, während vorprogrammierte Berechnungsformeln das Risiko für Sie bewerten.