Sind Sie Geschäftsführer eines Schuhgeschäfts?
Suchen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, die zu Ihrer Tätigkeit passt?
Möchten Sie ein bereits ausgefülltes Dokument, um Zeit zu sparen?
Wollen Sie den Vorschriften entsprechen?
Unsere Gefährdungsbeurteilung erfüllt Ihre Anforderungen mit:
→ Einem Dokument, das vollständig auf Schuhgeschäfte zugeschnitten ist.
→ Einer Bewertung der beruflichen Risiken, spezifisch für Schuhgeschäfte.
→ Vorschlägen zur Risikoprävention, die speziell für Schuhgeschäfte konzipiert sind.
→ Der Einbeziehung von Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19 (Coronavirus) Pandemie.
All das in einer leicht modifizierbaren Excel-Datei, die es Ihnen ermöglicht, mögliche Aktualisierungen selbst durchzuführen.
MERKMALE DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Excel-Datei mit 5 Seiten:
Ein Umschlag mit einer Illustration.
- Eine Titelseite mit Unternehmensinformationen.
- Eine Seite zur Vorstellung der Risikobewertungs-Methode.
- Eine Seite zur Risikobewertung Ihres Berufs.
- Eine Seite zur Risikoprävention mit einem Umsetzungsplan.
Es umfasst 31 berufliche Risikosituationen, aufgeteilt in 6 Arbeitsplätze:
- Empfang von Waren
- Einräumen der Produkte in die Regale.
- Kundenkontakt
- Inkasso
- Reinigen des Ladens
- Arbeitsräume
☑ Erfüllt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Risikobewertung (ArbSchG - §3)
☑ Befolgt die allgemeinen Präventionsprinzipien (ArbSchG - §4)
☑ Erfüllt die Bewertung der Arbeitsbedingungen (ArbSchG - §5)
☑ Erfüllt das Handbuch Gefährdungsbeurteilung, wie von der BAuA empfohlen.
AUSZÜGE AUS DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
- Die Gefahr durch die Handgriffe beim Einräumen der Produkte: Das Einräumen der Regale im Schuhgeschäft bedeutet für die Beschäftigten, dass sie viele manuelle Handgriffe ausführen müssen. Das liegt daran, dass die verschiedenen Produkte im Schuhgeschäft einzeln von Hand in die Regale gestellt werden müssen. Da ein Paar Schuhe jedoch meist weniger als 2 kg wiegt, ist die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen Schädigung gering. Risiken im Zusammenhang mit der manuellen Handhabung bestehen, wenn Produkte in großen Mengen verpackt oder schwere und sperrige Einzelprodukte gehandhabt werden müssen. Mehrere andere Kriterien erhöhen jedoch die Risiken: lange Handhabungsstrecken, Schwierigkeiten, sich im Schuhgeschäft zu bewegen (Treppenstufen, überfüllter Ort usw.), und vor allem die Art und Weise, wie die Lasten getragen werden (gute/schlechte Körperhaltung). Kurzfristig kann die Handhabung von Schuhen zu Schmerzen führen, insbesondere zu Muskelschmerzen, die vor allem die oberen Gliedmaßen betreffen. Langfristig kann das Heben von Lasten zu Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSD) führen, die Muskeln, Sehnen und Nerven in den oberen Gliedmaßen (Schultern, Ellbogen, Handgelenke) und der Wirbelsäule (Rückenschmerzen, Nackenschmerzen und Lendenschmerzen) betreffen.
- Gefahr durch repetitive Bewegungen beim Einräumen der Produkte: In einem Schuhgeschäft muss das Personal beim Einräumen der Modelle viele Aufgaben mit repetitiven Bewegungen erledigen. Dies ist der Fall beim Öffnen der Verpackungskartons mit den Paaren, beim Bewegen der Schuhe im Laden und beim Einstellen der Schuhe in die Regale im Laden. Diese sich wiederholenden Tätigkeiten belasten vor allem die oberen Gliedmaßen, insbesondere die Hände, Ellenbogen und Schultern. Die Risiken, die sich aus repetitiven Bewegungen ergeben, sind größer, wenn die Beschäftigten in einer kalten oder feuchten Umgebung arbeiten. Kälte und Nässe sind schlecht für die Gelenke und verstärken die Risiken, die durch repetitive Bewegungen entstehen. Außerdem erhöht die Verwendung von minderwertigen Werkzeugen für bestimmte Aufgaben das Risiko (z. B. das Öffnen von Verpackungskartons mit einer Klinge, die nicht mehr schneidet, so dass man sie mit Gewalt öffnen muss). Mögliche Schäden, die durch wiederholte Handgriffe beim Einräumen der Produkte entstehen können, sind Gelenkschmerzen in den Händen, Handgelenken und Schultern sowie Durchblutungsstörungen und Muskelschmerzen. Langfristig können wiederholte Bewegungen zu Muskel-Skelett-Erkrankungen der oberen Gliedmaßen führen (z. B. Sehnenscheidenentzündungen, insbesondere im Schulterbereich).
- Die Gefahr durch Stürze aus der Höhe beim Einräumen der Produkte: Im Schuhgeschäft kann es manchmal erforderlich sein, dass die Beschäftigten einen Höhenzugang benutzen müssen. Dies kann für einige Beschäftigte der Fall sein, wenn sie die Produkte auf den höchsten Regalen des Geschäfts anordnen müssen, wenn das Regal im Stehen nicht erreichbar ist. Sobald eine Person nicht mehr mit beiden Füßen auf dem Boden steht, kann sie aus der Höhe stürzen, was erhebliche Folgen haben kann. Das Risiko, aus der Höhe zu stürzen, ist besonders hoch, wenn man Höhenzugangshilfen benutzt, die nicht dafür ausgelegt sind, wie z. B. herkömmliche Büromöbel wie Tische, Stühle usw. Die Gefahr, aus der Höhe zu stürzen, ist besonders groß, wenn die Person in der Lage ist, sich aus der Höhe zu bewegen, wenn sie sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befindet. Bei der Verwendung von Höhenzugangshilfen (z. B. Trittbretter, Stufenleitern) ist es notwendig, diese auf eine absolut ebene Fläche zu stellen und vollständig auszuklappen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Mögliche Schäden, die durch Stürze aus der Höhe entstehen können, sind Stöße auf den Boden, auf Möbel oder auf einen Gegenstand, der sich in einer tieferen Ebene befindet.
QUALITÄTSGARANTIE UNSERER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
_ Wir sind als professionelle Berater für Risikoprävention registriert.
_ Unser Team besteht aus Sicherheitsingenieuren mit Hochschulabschluss.
_ Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind regelmäßig arbeitsinspektoratgeprüft.
_ Wir aktualisieren unsere Gefährdungsbeurteilungen häufig.
QUELLEN
_ "Arbeitsschutz im Einzelhandel: Prävention ist das Stichwort" der Arbeitsrechte.
Gefährdungsbeurteilung - Schuhgeschäft
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